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Die Deutsche Umwelthilfe mahnt verstärkt Verstöße bei Fahrzeugangeboten ab


22.07.2014


Die Deutsche Umwelthilfe ist derzeit wieder vermehrt und gezielt auf der Suche nach Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften bei Fahrzeugangeboten im Internet. Da auch Gebrauchtfahrzeuge mit einem Kilometerstand von bis zu 1000 km nach der Lesart der Deutschen Umwelthilfe "Fahrzeuge mit geringer Laufleistung" sind, werden auch hier gerne und oft kostenpflichtige Abmahnungen und Unterlassungserklärungsaufforderungen mit Vertragsstrafenversprechen verteilt. 

Um Sie als Fahrzeughändler davor zu schützen, werden wir ab sofort auch Gebrauchtwagen, sofern sie eine Laufleistung von bis zu 1000 km haben, genauso EnVKV-pflichtig wie Tageszulassungen, Neufahrzeuge und Vorführwagen behandeln.

Das bedeutet für Sie:

  • Wenn Sie Fahrzeuge als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von bis zu 1000 km zu WebMobil24 senden oder online im Bestand anlegen, müssen auch sämtliche Verbrauchskennzahlen sowie die Effizienzklasse oder das Leergewicht angegeben sein.
  • Wenn diese Werte nicht vorhanden sind, werden diese Fahrzeuge nicht mehr zu anderen Börsen exportiert oder online in Herstellerbörsen, bei WebMobil24, eigenen Einbindungen (Webservice oder Händlerhomepages) angezeigt
  • Die betroffenen Gebrauchtwagen sind in Ihrem Onlinebestand markiert, sodass Sie einen schnellen Überblick haben, bei welchen Fahrzeugen Sie die Werte noch nachpflegen müssen.
  • Wenn Sie das Leergewicht des Fahrzeugs angeben, wird die Effizienzklasse automatisch errechnet, sofern alle anderen Verbrauchskennwerte vorliegen. Diese können Sie online auch über die Registerkarte "Verbrauch" über den Link "Tabelle vom Kraftfahrt-Bundesamt öffnen und Fahrzeug auswählen" ergänzen.

Die vorgeschriebene Anzeige der Energieeffizienzklasse für Neufahrzeuge sowie Tageszulassungen, Vorführwagen und Gebrauchtfahrzeuge von bis zu 1000 km, die zum Verkauf angeboten werden, funktioniert bei WebMobil24 jetzt auch ohne die Angabe des Leergewichtes, das Basis für die Berechnung ist. Bisher wurde die Energieeffizienzklasse eines Fahrzeugs erst angezeigt oder in eine Börse exportiert, wenn das Leergewicht des Fahrzeugs eingegeben war. 

Ab sofort genügt es, wenn der Händler einfach das Kürzel für die Effizienzklasse des Fahrzeugs aus der Folge der Buchstaben A+ (höchste Klasse) bis G (niedrigste Klasse) beim Import mitsendet oder online einträgt. Dieses Kürzel wird dann auf der WebMobil24-Seite angezeigt und in andere Börsen verschickt.

So können wir gemeinsam mit minimalem Aufwand Abmahnungen von Abmahnvereinen vorbeugen und Sie können sich auf das Wesentliche, den Fahrzeugverkauf, konzentrieren.

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